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Prüfkriterien

Unsere Maßstäbe – offengelegt

Auf dieser Seite finden Sie die vollständigen Anforderungen, die eine Aufstellerin oder ein Aufsteller erfüllen muss, um auf aufstellungen.de gelistet zu werden – sowie die verschiedenen Prüfstufen und ihre Bedeutung.
Unser Qualitätscheck ist bewusst kein Bewerbungsverfahren: Jede qualifizierte Aufstellerin und jeder qualifizierte Aufsteller darf hinein. Wir verlangen aber belastbare Nachweise. Als Maßstab dienen die Standards anerkannter Fachverbände, ohne dass wir eine Verbandsmitgliedschaft voraussetzen.

Die vier Zulassungskriterien

Für die Stufe „Geprüfter Aufsteller“ müssen alle vier Kriterien erfüllt sein.
1. Aufstellungs-Ausbildung

Abgeschlossene, mehrteilige Weiterbildung in Aufstellungsarbeit über mindestens zwölf Monate und rund 150 bis 200 Unterrichtsstunden bei einem anerkannten Institut oder Weiterbildner. Wochenend- und Crashkurse genügen ausdrücklich nicht.

Nachweis: Zertifikat mit Stundenumfang und Curriculum; im Zweifel Rückfrage beim Institut.

2. Beratungsgrundlage

Beruflicher Hintergrund mit Beratungs- oder Heilkompetenz (z. B. Psychotherapeut, Heilpraktiker für Psychotherapie, systemischer Berater oder Coach mit zertifizierter Ausbildung, Supervisor) oder eine gleichwertige nachgewiesene Beratungspraxis.

Nachweis: Berufsurkunde, Zulassung, Ausbildungszertifikate.

3. Praxiserfahrung

Mindestens zwei Jahre eigene Aufstellungspraxis und mindestens 30 selbst geleitete Aufstellungen.

Nachweis: Selbstauskunft mit Termin- und Seminarhistorie, Referenzen.

4. Referenzen & Haltung

Zwei Referenzen (Ausbilder, Kollegen oder Supervisor) sowie die Zustimmung zum Ethik-Kodex des Portals (Vorgespräch, Freiwilligkeit, Verschwiegenheit, Grenzen der Methode, Umgang mit Krisen).

Nachweis: Referenzkontakte, unterschriebener Kodex.

Anerkennungs-Abkürzung
Wer eine gültige DGfS-Anerkennung als Systemaufsteller/in oder eine infosyon-Zertifizierung nachweist, erfüllt die Kriterien 1 bis 3 automatisch. So wird der Zugang für Verbandsmitglieder besonders einfach.

Prüfstufen und Siegel

Je nach nachgewiesener Qualifikation und Erfahrung ordnen wir ein Profil einer Prüfstufe zu. Die Stufe ist als Siegel-Badge am Profil sichtbar.
Gelistet (Übergangsstatus)

Vollständiger Antrag eingereicht, Prüfung läuft.

Im Portal: Profil noch nicht öffentlich sichtbar.

Geprüfter Aufsteller

Alle vier Kriterien aus der Tabelle oben erfüllt, manuelle Freigabe durch das Portal.

Im Portal: Siegel „Geprüfter Aufsteller – aufstellungen.de“ mit Prüfjahr.

Geprüfter Aufsteller PLUS

Zusätzlich: mindestens fünf Jahre Praxis und mindestens 150 geleitete Aufstellungen, laufende Supervision oder Intervision, Fortbildungsnachweis (mindestens 20 Stunden pro Jahr).

Im Portal: PLUS-Siegel, hervorgehobene Darstellung in den Suchergebnissen.

Lehrende / Ausbilder

Weist eigene Weiterbildungstätigkeit nach (z. B. als DGfS-Lehrende oder Weiterbildner).

Im Portal: Zusatz-Badge „bildet aus“.

So läuft die Prüfung ab

1
Die Aufstellerin oder der Aufsteller registriert sich, füllt das Profil aus und lädt die Nachweise als PDF oder Scan hoch.
2
Der Status wird auf „in Prüfung“ gesetzt.
3
Wir prüfen Zertifikate und Plausibilität und ziehen im Bedarfsfall Referenzen hinzu. Ziel ist eine Entscheidung innerhalb von 14 Tagen.
4
Es folgt die Freigabe, eine Rückfrage oder eine begründete Ablehnung mit dem Hinweis, was für eine spätere Zulassung noch fehlt.
5
Jede Entscheidung wird intern dokumentiert – für Konsistenz und Nachvollziehbarkeit.

Requalifizierung

Ein Siegel gilt zwei Jahre. Danach bitten wir um eine kurze Aktualisierung der Fortbildungs- und Supervisionsnachweise. Bei begründeten Beschwerden oder auffällig negativem, verifiziertem Feedback suchen wir das Klärungsgespräch und können ein Siegel im Ernstfall aussetzen. Einzelheiten regelt der Ethik-Kodex.

Sie leiten Aufstellungen und arbeiten fundiert?